Rechtlicher Rahmen
 

Für jedes Handeln ist ein zwingend einzuhaltender rechtlicher Rahmen vorgegeben. Wir als rechtliche Betreuer sind an die Regelungen des Gesetzgebers gebunden und verhalten uns entsprechend professionell. Unsere Entscheidungen dürfen damit nicht gegen Gesetze verstoßen, sondern müssen stets auf deren Grundlage basieren.

Die Betreuung ist im Kern in den §§ 1814 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Neben weiteren Bereichen des BGB gelten für uns die einschlägigen Bestimmungen des 'Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit' (FamFG), des Sozialgesetzbuches (SGB) u.a.m.

Betreute Personen werden seit Inkrafttreten des Betreuungsrechts 1992 nicht mehr entmündigt, sondern bleiben geschäftsfähig, wahlberechtigt, ehe- und testierfähig. Sie können in der Regel weiterhin eigenverantwortlich handeln. Eine Ausnahme bildet ein Einwilligungsvorbehalt. Eine Betreuung wird nur für einen bestimmten Zeitraum und für bestimmte Aufgabenkreise eingerichtet.